Waffe eintragen lassen – die Frist nach dem Erwerb

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Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, muss den Erwerb der zuständigen Behörde anzeigen bzw. die Waffe eintragen lassen. Dafür bleibt nur wenig Zeit.

Wie lange ist die Frist?

Als Richtwert gilt: Der Erwerb ist binnen zwei Wochen anzuzeigen. Der Countdown startet mit dem Erwerbsdatum. Diese Frist ist deutlich kürzer als die Jahresfrist des Voreintrags – eine häufige Verwechslungsgefahr.

Beispiel: zwei Fristen, ein Kauf

Angenommen, dein Voreintrag wurde im Januar erteilt und du kaufst die Waffe erst im Oktober: Für den Kauf zählt die 1-Jahres-Frist des Voreintrags, für die anschließende Anzeige die kurze Zwei-Wochen-Frist ab Kaufdatum. Beide laufen unabhängig voneinander – der lange Vorlauf beim Voreintrag verleitet dazu, die kurze Anzeigefrist zu unterschätzen.

Gilt die Frist auch für Jäger?

Jäger dürfen bestimmte Langwaffen ohne Voreintrag erwerben, müssen den Erwerb aber ebenfalls fristgerecht anzeigen. Auch hier lohnt sich ein verlässlicher Countdown – wie ihn Kalibo für Jäger führt.

Fristen automatisch überwachen

In Kalibo setzt du eine Waffe nach dem Kauf auf „erworben“ und trägst das Erwerbsdatum ein. Die App rechnet die Anmeldefrist aus und färbt sie gelb, wenn es knapp wird, und rot bei Überschreitung.

Diese Frist nie mehr reißen

Kalibo rechnet deine WBK-Fristen und Kontingente automatisch aus und warnt rechtzeitig – Ende-zu-Ende verschlüsselt. Gratis für eine Waffe.

Häufige Fragen

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

Wie schnell muss ich eine gekaufte Waffe anmelden?

Als Richtwert binnen zwei Wochen ab Erwerb.

Was passiert, wenn ich die Anzeige vergesse?

Eine verspätete oder unterlassene Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hol die Anzeige umgehend nach und sprich im Zweifel mit deiner Waffenbehörde.

Zählt für den Fristbeginn der Kaufvertrag oder die Übergabe?

Maßgeblich ist in der Regel der Erwerb im waffenrechtlichen Sinn, also die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe (Übergabe/Besitz) – nicht schon der Abschluss des Kaufvertrags. Der Fristlauf knüpft also an die tatsächliche Übernahme an.

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Quellen

Redaktion und Methodik

Verantwortlich für den Inhalt
Alexander Hinze (§ 18 Abs. 2 MStV) – Impressum
Grundlage
Ausschließlich amtliche Primärquellen – Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Die im Text genannten Paragrafen sind direkt auf gesetze-im-internet.de verlinkt und damit nachprüfbar. Alle Rechtsgrundlagen im Überblick.
Stand
Zuletzt geprüft am . Ändert sich eine der zitierten Vorschriften, wird der Artikel nachgezogen und das Datum aktualisiert.
Was dieser Text nicht ist
Keine Rechtsberatung und keine Behördenauskunft. Kalibo ist ein privates, unabhängiges Angebot ohne Verbindung zu einer Behörde und wickelt keine behördlichen Verfahren ab. Im Zweifel entscheidet immer die zuständige Waffenbehörde.

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.