Waffe eintragen lassen – die Frist nach dem Erwerb

Aktualisiert: 2026-07-12

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, muss den Erwerb der zuständigen Behörde anzeigen bzw. die Waffe eintragen lassen. Dafür bleibt nur wenig Zeit.

Wie lange ist die Frist?

Als Richtwert gilt: Der Erwerb ist binnen zwei Wochen anzuzeigen. Der Countdown startet mit dem Erwerbsdatum. Diese Frist ist deutlich kürzer als die Jahresfrist des Voreintrags – eine häufige Verwechslungsgefahr.

Besonderheit für Jäger

Jäger dürfen bestimmte Langwaffen ohne Voreintrag erwerben, müssen den Erwerb aber ebenfalls fristgerecht anzeigen. Auch hier lohnt sich ein verlässlicher Countdown.

Fristen automatisch überwachen

In Kalibo setzt du eine Waffe nach dem Kauf auf „erworben“ und trägst das Erwerbsdatum ein. Die App rechnet die Anmeldefrist aus und färbt sie gelb, wenn es knapp wird, und rot bei Überschreitung.

Diese Frist nie mehr reißen

Kalibo rechnet deine WBK-Fristen und Kontingente automatisch aus und warnt rechtzeitig – Ende-zu-Ende verschlüsselt. Gratis für eine Waffe.

Kostenlos starten

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich eine gekaufte Waffe anmelden?

Als Richtwert binnen zwei Wochen ab Erwerb. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

Weiterlesen

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.