Voreintrag Waffe: 1 Jahr Frist – und was danach passiert
Aktualisiert: 2026-07-12
Der Voreintrag auf der Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis, eine bestimmte Waffe zu erwerben. Er gilt nicht unbegrenzt: Wird die Waffe nicht rechtzeitig erworben, verfällt die Erlaubnis.
Wie lange gilt der Voreintrag?
Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres ab Erteilung (§ 10 Abs. 1 WaffG). Innerhalb dieses Jahres muss die Waffe erworben werden.
Wird die Waffe nicht innerhalb der Jahresfrist erworben, verfällt der Voreintrag. Für einen erneuten Erwerb ist dann ein neuer Voreintrag nötig.
Was passiert nach dem Erwerb?
Nach dem Erwerb beginnt eine zweite, kurze Frist: Die Waffe ist zeitnah zur Eintragung bei der Behörde anzumelden. Wer beide Fristen verwechselt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit.
So behältst du die Frist im Blick
Kalibo rechnet ab deinem Voreintragsdatum automatisch den Countdown aus, warnt rechtzeitig (z. B. 60 Tage vorher) und zeigt „Voreintrag läuft in X Tagen ab“ ganz oben im Dashboard – Ende-zu-Ende verschlüsselt, nur auf deinem Gerät lesbar.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Wie lange ist ein Voreintrag gültig?
Ein Jahr ab Erteilung. Danach verfällt die Erwerbserlaubnis, wenn die Waffe nicht erworben wurde. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.
Was tun, wenn der Voreintrag abgelaufen ist?
Für den Erwerb ist ein neuer Voreintrag bei der Waffenbehörde zu beantragen. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.
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Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.