Erwerbsstreckungsgebot: höchstens 2 Waffen pro Halbjahr

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Auch wer Kontingent hätte, darf nicht beliebig schnell kaufen: Das Erwerbsstreckungsgebot verlangt, den Erwerb über die Zeit zu strecken.

Wie viele Waffen darf ich in sechs Monaten kaufen?

In der Regel dürfen höchstens zwei erlaubnispflichtige Waffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden (§ 14 Abs. 3 WaffG). Für mehr kann ein besonderes Bedürfnis erforderlich sein.

Rollierendes 6-Monats-Fenster

Entscheidend ist nicht das Kalenderhalbjahr, sondern ein gleitendes Fenster: Für jeden Erwerb wird geprüft, wie viele Käufe in die zurückliegenden sechs Monate fallen. Kalibo führt diese rollierende Prüfung automatisch über deine Erwerbsdaten – auch über den Jahreswechsel hinweg. Für große Bestände ist das besonders unübersichtlich; dafür ist Kalibo für Sammler gedacht.

Beispiel: wann der dritte Kauf wieder möglich ist

Angenommen, du erwirbst am 10. März die erste und am 20. Mai die zweite Waffe. Der dritte Erwerb ist damit vorerst gesperrt – aber nicht bis zum Jahresende und auch nicht ab einem festen Stichtag.

Maßgeblich ist, wann der jeweils älteste Erwerb aus dem Sechs-Monats-Fenster herausfällt. Im Beispiel wäre das als Richtwert Mitte September, also sechs Monate nach dem 10. März. Ab diesem Zeitpunkt liegt nur noch ein Erwerb im Fenster, und ein weiterer wäre wieder denkbar.

Genau dieses Mitrechnen macht das Gebot in der Praxis fehleranfällig: Es verlangt, für jedes geplante Kaufdatum rückwärts zu schauen – und zwar über alle Karten und Erwerbsgründe hinweg, nicht nur innerhalb einer WBK.

Rollierendes Sechs-Monats-Fenster der ErwerbsstreckungFür jeden geplanten Erwerb wird auf die zurückliegenden sechs Monate geschaut. Liegen dort bereits zwei Erwerbe, ist ein weiterer vorerst gesperrt. Frei wird der Platz erst, wenn der älteste Erwerb aus dem Fenster herausfällt – nicht zum Jahreswechsel.MärAprMaiJunJulAugSepSechs-Monats-Fenster (gleitend)Erwerb 1Erwerb 2wieder freiRichtwert: höchstens zwei Erwerbe in sechs Monaten (§ 14 Abs. 3 WaffG).
Für jeden geplanten Erwerb wird auf die zurückliegenden sechs Monate geschaut. Liegen dort bereits zwei Erwerbe, ist ein weiterer vorerst gesperrt. Frei wird der Platz erst, wenn der älteste Erwerb aus dem Fenster herausfällt – nicht zum Jahreswechsel.

Was zählt in das Fenster hinein?

Gezählt werden Erwerbe erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Maßgeblich ist dabei der Erwerb im waffenrechtlichen Sinn – also die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe, nicht schon der Abschluss eines Kaufvertrags oder die Bestellung im Fachhandel.

Was in Grenzfällen zählt, ist nicht immer offensichtlich: Erbschaften, Überlassungen innerhalb der Familie oder der Erwerb über ein anderes Bedürfnis werfen jeweils eigene Fragen auf. Wer sich einem Grenzfall nähert, klärt ihn vor dem Kauf mit der Behörde – nachträglich lässt sich ein Erwerb nicht rückgängig machen.

Erwerbsstreckung und Kontingent sind zwei Paar Schuhe

Der häufigste Denkfehler: „Ich habe noch Platz im Kontingent, also darf ich kaufen.“ Beides sind unabhängige Grenzen. Das 10er-Kontingent der gelben WBK begrenzt den Bestand, die Erwerbsstreckung das Tempo.

Umgekehrt gilt dasselbe: Wer seit einem Jahr nichts gekauft hat, hat beim Tempo freie Bahn – aber nicht, wenn der Bestand bereits an der Kontingentgrenze liegt. Beide Prüfungen müssen einzeln bestanden werden, und beide laufen ständig weiter.

Diese Frist nie mehr reißen

Kalibo rechnet deine WBK-Fristen und Kontingente automatisch aus und warnt rechtzeitig – Ende-zu-Ende verschlüsselt. Gratis für eine Waffe.

Häufige Fragen

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

Wie viele Waffen darf ich pro Halbjahr kaufen?

In der Regel höchstens zwei innerhalb von sechs Monaten (§ 14 Abs. 3 WaffG).

Zählt das Kalenderhalbjahr oder ein gleitendes Fenster?

Maßgeblich ist ein rollierendes Fenster: Für jeden Erwerb wird auf die zurückliegenden sechs Monate geschaut. Ein Jahreswechsel setzt den Zähler nicht zurück.

Was gilt, wenn ich mehr als zwei Waffen in sechs Monaten brauche?

Dafür kann ein besonderes Bedürfnis erforderlich sein, das gesondert darzulegen ist. Ob es anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde.

Zählen geerbte Waffen in die Erwerbsstreckung?

Der Erbfall folgt eigenen Regeln (§ 20 WaffG). Ob und wie ein Erwerb von Todes wegen im Rahmen der Erwerbsstreckung berücksichtigt wird, ist im Einzelfall mit der Waffenbehörde zu klären.

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Quellen

Redaktion und Methodik

Verantwortlich für den Inhalt
Alexander Hinze (§ 18 Abs. 2 MStV) – Impressum
Grundlage
Ausschließlich amtliche Primärquellen – Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Die im Text genannten Paragrafen sind direkt auf gesetze-im-internet.de verlinkt und damit nachprüfbar. Alle Rechtsgrundlagen im Überblick.
Stand
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Was dieser Text nicht ist
Keine Rechtsberatung und keine Behördenauskunft. Kalibo ist ein privates, unabhängiges Angebot ohne Verbindung zu einer Behörde und wickelt keine behördlichen Verfahren ab. Im Zweifel entscheidet immer die zuständige Waffenbehörde.

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