Munition kaufen: Erwerbsberechtigung und Kaliber

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Der Munitionskauf ist an die eingetragenen Waffen gekoppelt: Erlaubt ist Munition nur für Kaliber, für die eine passende Erwerbsberechtigung besteht.

Welche Munition darf ich mit meiner WBK kaufen?

Munition darfst du grundsätzlich nur für solche Kaliber erwerben, für die eine Waffe mit entsprechender Erwerbsberechtigung eingetragen ist. Die Berechtigung ergibt sich aus dem Eintrag auf deiner WBK. Besteht ein Munitionsbedürfnis ohne eigene passende Waffe, kommt ein eigener Munitionserwerbsschein in Betracht. Kalibo gleicht dein Munitionskaliber automatisch gegen deine eingetragenen Waffen ab und warnt, wenn keine Berechtigung hinterlegt ist.

Beispiel: passt das Kaliber?

Ist auf deiner WBK eine Waffe im Kaliber 9 mm Luger mit Munitionserwerbsberechtigung eingetragen, ist der Kauf von 9-mm-Luger-Munition grundsätzlich gedeckt. Für ein Kaliber, zu dem keine berechtigte Waffe eingetragen ist, fehlt dagegen die Grundlage – der Kauf ist dann in der Regel nicht erlaubt.

Was gilt bei geerbten Waffen?

Achtung Sonderfall: Das Erbenprivileg umfasst grundsätzlich keinen Munitionserwerb. Wer eine Waffe geerbt hat, darf dafür also nicht automatisch Munition kaufen. Mehr dazu im Ratgeber zum Erben von Waffen.

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Häufige Fragen

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

Darf ich Munition für jedes Kaliber kaufen?

Nein, nur für Kaliber, für die eine passende Erwerbsberechtigung besteht.

Darf ich Munition für eine geerbte Waffe kaufen?

Das Erbenprivileg umfasst grundsätzlich keinen Munitionserwerb.

Brauche ich für einen Wechsellauf oder ein Wechselsystem eine eigene Munitionsberechtigung?

Die Munitionserwerbsberechtigung knüpft an das Kaliber an. Erlaubt ein Wechsellauf oder Wechselsystem ein anderes Kaliber, kann dafür eine eigene, entsprechend eingetragene Berechtigung nötig sein. Maßgeblich ist, was auf deiner WBK eingetragen ist – im Zweifel bei der Behörde klären.

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Quellen

Redaktion und Methodik

Verantwortlich für den Inhalt
Alexander Hinze (§ 18 Abs. 2 MStV) – Impressum
Grundlage
Ausschließlich amtliche Primärquellen – Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Die im Text genannten Paragrafen sind direkt auf gesetze-im-internet.de verlinkt und damit nachprüfbar. Alle Rechtsgrundlagen im Überblick.
Stand
Zuletzt geprüft am . Ändert sich eine der zitierten Vorschriften, wird der Artikel nachgezogen und das Datum aktualisiert.
Was dieser Text nicht ist
Keine Rechtsberatung und keine Behördenauskunft. Kalibo ist ein privates, unabhängiges Angebot ohne Verbindung zu einer Behörde und wickelt keine behördlichen Verfahren ab. Im Zweifel entscheidet immer die zuständige Waffenbehörde.

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