Waffen erben: Frist, Erbenprivileg und Blockiersystem

Aktualisiert: 2026-07-12

Wer Waffen erbt, wird oft unfreiwillig zum Waffenbesitzer – und muss schnell handeln. Für den Antrag auf die Waffenbesitzkarte bleibt wenig Zeit.

Die Frist

Als Richtwert ist die WBK binnen eines Monats nach dem Erbfall (Beginn der tatsächlichen Gewalt über die Waffe) zu beantragen (§ 20 WaffG). Wird die Frist versäumt, kann das Erbenprivileg entfallen.

Blockiersystem und Munition

Für Erbwaffen besteht in der Regel eine Blockiersystempflicht. Wichtig: Das Erbenprivileg umfasst keinen Munitionserwerb. Kalibo weist bei erfassten Erbwaffen darauf hin und startet den 1-Monats-Countdown ab dem Erbdatum.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, geerbte Waffen anzumelden?

Als Richtwert einen Monat nach dem Erbfall (Beginn der tatsächlichen Gewalt über die Waffe). Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

Darf ich für geerbte Waffen Munition kaufen?

Das Erbenprivileg umfasst grundsätzlich keinen Munitionserwerb. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

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Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.