1-Monats-Countdown
Ab dem Erbdatum läuft die Frist für den WBK-Antrag – Kalibo warnt rechtzeitig.
Wichtige Hinweise
Blockiersystempflicht und dass das Erbenprivileg keinen Munitionserwerb umfasst.
Ohne Vorwissen nutzbar
Klare Sprache, keine Paragrafen-Schlacht – nur das, was du jetzt tun musst.
Was Erben schnell wissen müssen
Wer Waffen erbt, muss zügig handeln: Als Richtwert ist die WBK binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der Ausschlagungsfrist zu beantragen (§ 20 Abs. 1 WaffG). Versäumst du die Frist, kann das Erbenprivileg entfallen.
Ruhe statt Stress
Trage das Erbdatum ein – Kalibo zeigt dir den Countdown, die passenden Hinweise und behält alle weiteren Fristen im Blick. Alles verschlüsselt, nur für dich lesbar.
Der Countdown beginnt nicht am Todestag
Die kurze Frist im Erbfall knüpft als Richtwert an die Annahme der Erbschaft bzw. den Ablauf der Ausschlagungsfrist an – nicht an den Todestag und nicht an den Tag, an dem die Waffen im Schrank entdeckt werden. Genau diese Verschiebung führt dazu, dass Erben die Frist falsch ansetzen.
Kalibo startet den Countdown ab dem Datum, das tatsächlich zählt, und weist auf die beiden Punkte hin, die im Erbfall am häufigsten übersehen werden: die Blockiersystempflicht und den fehlenden Munitionserwerb. Alle Details im Ratgeber zum Erben von Waffen.
Häufige Fragen
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.
Wie lange habe ich Zeit, geerbte Waffen anzumelden?
Als Richtwert einen Monat nach Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der Ausschlagungsfrist (§ 20 Abs. 1 WaffG).
Darf ich für geerbte Waffen Munition kaufen?
Das Erbenprivileg umfasst grundsätzlich keinen Munitionserwerb.
Passende Ratgeber
Unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Kalibo ist keine Behörde und steht in keiner Verbindung zu einer Behörde – die amtlichen Gesetzestexte findest du unter Rechtsgrundlagen & Quellen.