Waffen richtig aufbewahren: die Grundpflichten

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Die Aufbewahrung ist einer der häufigsten Streitpunkte im Waffenrecht – und ein sensibler: Verstöße können die Zuverlässigkeit und damit die Erlaubnis kosten. Der Rahmen ist gesetzlich vorgegeben, die Details stehen in der Verordnung.

Was verlangt das Gesetz?

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Abs. 1 WaffG). Das ist die Grundpflicht; die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich aus der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Welches Sicherheitsbehältnis brauche ich?

Als Standard gelten heute Sicherheitsbehältnisse nach der Norm EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0 bzw. 1). Wie viele und welche Waffen darin zulässig sind, hängt von Art und Menge ab und richtet sich nach der AWaffV.

Für vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzte ältere Behältnisse (frühere Stufen A und B) besteht ein Bestandsschutz, solange die Nutzung fortbesteht (§ 36 Abs. 4 WaffG). Welche Stufe für deinen konkreten Bestand gilt, klärst du im Zweifel mit Behörde und Fachhandel.

Munition und häufige Streitfragen

Ob Munition getrennt oder gemeinsam mit Waffen gelagert werden darf, richtet sich nach Behältnis und Menge nach der AWaffV. Fragen wie der Aufstellort des Schranks, die gemeinsame Nutzung durch mehrere Berechtigte oder die Lagerung von Pulver sind einzelfallabhängig – im Zweifel entscheidet die zuständige Behörde. Was unterwegs statt zu Hause gilt, steht im Ratgeber zum Waffentransport. Kalibo erinnert an Fristen und Nachweise (siehe Waffen verwalten), ersetzt aber keine Aufbewahrungsberatung.

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Häufige Fragen

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

Wo muss der Waffenschrank stehen?

Einen gesetzlich festgelegten Aufstellort gibt es nicht; entscheidend ist, dass die Aufbewahrung die Anforderungen erfüllt und den unbefugten Zugriff Dritter verhindert. Details klärt die Behörde.

Dürfen Ehepartner einen Waffenschrank gemeinsam nutzen?

Eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Berechtigte ist grundsätzlich denkbar, hängt aber von Behältnis, Berechtigungen und Behördenpraxis ab. Vorab klären.

Muss Munition getrennt von den Waffen gelagert werden?

Die getrennte oder gemeinsame Lagerung richtet sich nach Behältnis und Menge nach der AWaffV; im Zweifel bei der Behörde nachfragen.

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Quellen

Redaktion und Methodik

Verantwortlich für den Inhalt
Alexander Hinze (§ 18 Abs. 2 MStV) – Impressum
Grundlage
Ausschließlich amtliche Primärquellen – Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Die im Text genannten Paragrafen sind direkt auf gesetze-im-internet.de verlinkt und damit nachprüfbar. Alle Rechtsgrundlagen im Überblick.
Stand
Zuletzt geprüft am . Ändert sich eine der zitierten Vorschriften, wird der Artikel nachgezogen und das Datum aktualisiert.
Was dieser Text nicht ist
Keine Rechtsberatung und keine Behördenauskunft. Kalibo ist ein privates, unabhängiges Angebot ohne Verbindung zu einer Behörde und wickelt keine behördlichen Verfahren ab. Im Zweifel entscheidet immer die zuständige Waffenbehörde.

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.