Aufbewahrungskontrolle und Tresor-Nachweis gegenüber der Behörde

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Wer erlaubnispflichtige Waffen besitzt, muss der Behörde die sichere Aufbewahrung nachweisen und Kontrollen zulassen. Ein guter Nachweis ist vorbereitet, bevor die Behörde fragt.

Nachweis und Zutritt nach § 36 Abs. 3 WaffG

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition besitzt oder die Erlaubnis beantragt hat, muss der Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachweisen. Außerdem ist der Behörde zur Überprüfung der Aufbewahrungspflichten Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen Waffen und Munition aufbewahrt werden (§ 36 Abs. 3 Satz 1 und 2 WaffG).

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden (Satz 3). § 36 Abs. 3 WaffG regelt Ablauf und Ankündigung einer Kontrolle nicht näher; Fragen dazu klärst du mit deiner Behörde.

Was die AWaffV verlangt

Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind ungeladen in einem Behältnis aufzubewahren, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht und dafür über eine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle verfügt (§ 13 Abs. 1 AWaffV). Wie viele Waffen in welchem Behältnis liegen dürfen, steht in § 13 Abs. 2 AWaffV: Beim Widerstandsgrad 0 unter 200 kg sind es unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu fünf Kurzwaffen, ab 200 kg bis zu zehn Kurzwaffen, beim Widerstandsgrad I unbegrenzt viele. Munition darf zusätzlich im Behältnis liegen.

Für vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzte ältere Behältnisse gilt Bestandsschutz (§ 36 Abs. 4 WaffG). Die Grundlagen stehen im Ratgeber zur Aufbewahrung.

Welche Nachweise du bereithalten solltest

Praktisch bewährt: Zertifikat oder Typenschild des Behältnisses mit Norm und Widerstandsgrad, Kaufbeleg, Fotos von Aufstellort und Verankerung, Liste der eingelagerten Waffen. Ob und welche Unterlagen die Behörde konkret verlangt, klärst du dort.

Nachweise in Kalibo ablegen

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Häufige Fragen

Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.

Darf die Behörde meine Wohnung kontrollieren?

Sie darf zur Überprüfung der Aufbewahrung Zutritt zu den Aufbewahrungsräumen verlangen; Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden (§ 36 Abs. 3 WaffG).

Wie weise ich die Aufbewahrung nach?

Üblich sind Zertifikat bzw. Typenschild des Behältnisses nach DIN/EN 1143-1 und Fotos; welche Unterlagen verlangt werden, bestimmt die Behörde (§ 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG).

Wie viele Kurzwaffen darf ich im Tresor Widerstandsgrad 0 lagern?

Bei einem Behältnis unter 200 kg bis zu fünf, ab 200 kg bis zu zehn Kurzwaffen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AWaffV).

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Quellen

Redaktion und Methodik

Verantwortlich für den Inhalt
Redaktion SnippetLab, Betreiber von Kalibo. Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: siehe Impressum
Grundlage
Ausschließlich amtliche Primärquellen – Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Die im Text genannten Paragrafen sind direkt auf gesetze-im-internet.de verlinkt und damit nachprüfbar. Alle Rechtsgrundlagen im Überblick.
Stand
Zuletzt geprüft am . Ändert sich eine der zitierten Vorschriften, wird der Artikel nachgezogen und das Datum aktualisiert.
Was dieser Text nicht ist
Keine Rechtsberatung und keine Behördenauskunft. Kalibo ist ein privates, unabhängiges Angebot ohne Verbindung zu einer Behörde und wickelt keine behördlichen Verfahren ab. Im Zweifel entscheidet immer die zuständige Waffenbehörde.

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