Waffen ins EU-Ausland mitnehmen: Feuerwaffenpass und Erlaubnis
Aktualisiert:
Wer mit Waffen in einen anderen EU-Mitgliedstaat reist, braucht in der Regel entweder eine Mitnahmeerlaubnis oder einen Europäischen Feuerwaffenpass mit eingetragenen Waffen.
Die Mitnahmeerlaubnis
Die Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn du nach dem WaffG zu Erwerb und Besitz berechtigt bist, die nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates erforderliche vorherige Zustimmung vorliegt und der sichere Transport gewährleistet ist (§ 32 Abs. 1a WaffG). Sie kann für bis zu ein Jahr für einen oder mehrere Mitnahmevorgänge erteilt und mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden (§ 32 Abs. 1 Satz 2).
Der Europäische Feuerwaffenpass
Personen, die zum Besitz von Schusswaffen oder Munition der Kategorien A 1.2 bis C berechtigt sind, erhalten auf Antrag einen Europäischen Feuerwaffenpass (§ 32 Abs. 6 WaffG). Seine Geltungsdauer beträgt fünf Jahre; sind bei Jägern oder Sportschützen nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf eingetragen, zehn Jahre. Er kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden (§ 33 AWaffV).
Wann entfällt die gesonderte Erlaubnis?
Mit Feuerwaffenpass, eingetragenen Waffen und nachweisbarem Grund der Mitnahme brauchst du nach deutschem Recht keine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 oder 1a WaffG: als Jäger für bis zu drei Langwaffen der Kategorie C samt Munition zum Zweck der Jagd, als Sportschütze für bis zu sechs Schusswaffen der Kategorien B oder C samt Munition zum Zweck des Schießsports, als Brauchtumsschütze für bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen der Kategorie C (§ 32 Abs. 3 WaffG).
Zusätzlich gelten die Vorschriften des Ziellandes, etwa zu Einfuhr, Transport und Munition. Erkundige dich vor der Reise bei den dortigen Stellen.
Vor der Abreise
Prüfe Gültigkeit und Eintragungen des Passes, halte den Reisegrund belegbar bereit und beachte die Transportregeln in Deutschland, siehe Waffen transportieren. Welche Waffe auf welcher Karte steht, siehst du in Kalibo im Bestand, der PDF-Export hilft bei der Vorbereitung.
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Häufige Fragen
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Behördenauskunft oder Rechtsberatung.
Brauche ich einen Europäischen Feuerwaffenpass?
Für die Mitnahme in einen anderen Mitgliedstaat ist er in vielen Fällen der einfachste Weg; mit Pass entfällt unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 3 WaffG nach deutschem Recht die gesonderte Erlaubnis.
Wie lange gilt der Europäische Feuerwaffenpass?
Fünf Jahre, bei nur eingetragenen glatten Einzellader-Langwaffen zehn Jahre; zweimal um je fünf Jahre verlängerbar (§ 33 AWaffV).
Wie viele Waffen darf ein Sportschütze ohne gesonderte Erlaubnis mitnehmen?
Bis zu sechs Schusswaffen der Kategorien B oder C, mit Pass und nachweisbarem Schießsport-Zweck (§ 32 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).
Gilt das auch für Länder außerhalb der EU?
§ 32 Abs. 1a und Abs. 6 WaffG beziehen sich auf andere Mitgliedstaaten. Für Drittstaaten gelten deren eigene Regeln; erkundige dich beim Zielland.
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Quellen
Redaktion und Methodik
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- Ausschließlich amtliche Primärquellen – Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Die im Text genannten Paragrafen sind direkt auf gesetze-im-internet.de verlinkt und damit nachprüfbar. Alle Rechtsgrundlagen im Überblick.
- Zuletzt geprüft am . Ändert sich eine der zitierten Vorschriften, wird der Artikel nachgezogen und das Datum aktualisiert.
- Keine Rechtsberatung und keine Behördenauskunft. Kalibo ist ein privates, unabhängiges Angebot ohne Verbindung zu einer Behörde und wickelt keine behördlichen Verfahren ab. Im Zweifel entscheidet immer die zuständige Waffenbehörde.
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